Fragen und Antworten
Wann werden Genossenschaftsanteile nach der ordentlichen Kündigung ausbezahlt?
Sie haben keine Kaution geleistet, sondern Genossenschaftsanteile erworben. Genossenschaftsanteile sind keine Kaution. Die Kündigung des Genossenschaftsanteils unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Satzung. Die jeweiligen Gesellschafter haben sogenannte Belegungsrechte. Jede Wohnung ist damit mit einem Gesellschafter „verbunden“. Bei dieser Genossenschaft haben Sie dann die Anteile erworben.
Die Modalitäten der Kündigung, Rückzahlung etc. regeln die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Gesellschafter.
Wo finde ich meinen Ansprechpartner für Fragen zu meinem Mietverhältnis?
Der Bestand der ARGE GmbH wird kaufmännisch und technisch von der BAUVEREIN FÜRTH eG verwaltet. Ihre Ansprechpartner sind daher in der Geschäftsstelle der BAUVEREIN FÜRTH eG, Herrnstraße 64a, 90763 Fürth, zu finden. Zudem können Sie auf dieser Internetseite unter der Rubrik Mieter – Ansprechpartner finden.